Nicht zugehörig, sondern auf die Wüstung Queckbrunn bei Altenstadt zu beziehen,
ist das im Jahr 930 genannte Quetbrunn, das bisher in vielen Veröffentlichungen
als Erstnennung für unser Queckborn aufgeführt ist.
(neuere Auskünfte: Staatsarchiv Darmstadt)
Verwaltung:
Ein cingravius (Zehntgraf) in Queckborn 1199 genannt, daraus - 1391 und später
das Landgericht Grünberg. - 1821: Landratsbezirk, seit 1832: Kreis Grünberg, seit
1848: Regierungsbezirk Gießen, seit 1852: Kreis Grünberg, seit 1874: Kreis Gießen.
- 1821: Landgericht, seit 1879: Amtsgericht Grünberg.
Grundherrschaft und Grundbesitzer:
Ein 1108 erwähnter Arnolt von Queckborn lässt auf die Präsenz von Ortsadel schließen-
1111/1137 erwirbt Erzbischof Adalbert von Mainz für das Erzstift von einem domnus
Mathfridus Eigengut in Queckborn und Saasen.
Zehntverhältnisse:
1414 gibt Landgraf Ludwig Oswald von Engelhausen als Burglehen Geld aus der
Landbeede zu Grünberg und als Mannlehen den Zehnten zu Queckborn.
Kirche:
Priester (1224) gen. Pleban 1374.